Zum Thema Gewichtsdiskriminierung, das wir in EU.L.E.N-SPIEGEL 3/2013 und 4/2013 behandelten, gehört auch die Problematik der Verbeamtung. Wer eine Beamtenstelle antreten möchte, muss nicht nur die fachliche Qualifikation nachweisen, sondern auch den Gewichtsnormen entsprechen. Lesen sie hierzu eine wahre Geschichte...
Höchste Ansprüche
von Jutta Muth - erschienen im EU.L.E.N-SPIEGEL 4/2013 S. 19
Charlotte fühlt sich wohl in ihrer Haut. Doch wegen ihrer Figur wird sie schon mal schräg angeschaut. Sie gilt als umgänglich, fröhlich und ist vor allem kein Kostverächter. Am meisten liebt sie Pizza und Chips. Obst und Gemüse sind nicht ihr Ding. Sie ist der herzhafte Typ, frühstückt nicht gerne, isst aber am liebsten mittags und abends warm. Dann schaufelt sie sich den Teller mindestens zweimal voll. Für ihren „gesunden Appetit“ ist sie im Freundeskreis bekannt.
Charlotte mag Mode, doch in den angesagten Läden ist ihre Größe die Ausnahme. Ihr Gewicht passt einfach nicht zu ihren 1,77 m. Als Problemzonen sieht sie ihre Beine, den Übergang von der Jeans zu den modischen Hochschaft-Stiefeln tarnt sie mit Stulpen. Sie hat sich daran gewöhnt, schließlich guckte sie schon als Kind so aus der Wäsche wie heute; ihre Oma väterlicherseits sah übrigens genauso aus.
Charlotte ist Referendarin, sie studiert für das Lehramt an Gymnasien. Bei der notwendigen Einstellungsuntersuchung wurde ihr das Gewicht zum Verhängnis. Der Arzt bescheinigte ihr, rundum gesund zu sein, nur das Häkchen für Gewicht, das könne er nicht vergeben. Sollte sie sich nach bestandener Prüfung...
...für eine Beamtenstelle an einer Schule bewerben, wäre ihr Traum geplatzt. Denn für die Verbeamtung gibt es strenge Richtlinien – speziell beim BMI. Eigentlich hätte ihr das bekannt sein müssen, doch die „Diagnose“ kam für sie überraschend. Ganze sechs Kilo trennen Charlotte vom rettenden Ufer.
Noch überraschender war die Reaktion des Arztes. Er hakte nicht nach, woher das Gewicht kommen könnte. Fragt nicht nach Gewichtsentwicklung der letzten Jahre, familiärer Veranlagung, Erkrankungen, Hormonstörungen, seelischen Belastungen, um nur die bekanntesten Faktoren zu nennen. Entweder hält er die Normabweichung für medizinisch bedeutungslos, oder er tut einfach seine Pflicht, wenn er jungen Menschen die Zukunft verbauen muss.
Charlotte hat jetzt noch ein halbes Jahr, um die sechs Kilo in den Griff zu kriegen. Wie sie das machen soll, weiß der Amtsarzt auch nicht. Und so ist sie etwas ratlos, denn seit Jahren ist ihr Gewicht stabil. Sie kennt einige Anwärter, die monatelang verzweifelt hungerten, um den Beamtengrenzwert zu erfüllen. Andererseits sollten sechs Kilo doch machbar sein – oder?
Ob das mal gut geht. Denn Charlotte brachte beim Amtsarzt gerade mal 53 Kilo auf die Waage und hatte damit einen BMI von 16,9. Die erlaubte Untergrenze liegt bei 17,5. Eindeutig zu wenig für eine gute Beamtin.
Bis auf den Namen sind alle Angaben wahr.